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   OLG Schleswig, 29.09.2022 - 11 U 158/21   

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https://dejure.org/2022,28056
OLG Schleswig, 29.09.2022 - 11 U 158/21 (https://dejure.org/2022,28056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.09.2022 - 11 U 158/21 (https://dejure.org/2022,28056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. September 2022 - 11 U 158/21 (https://dejure.org/2022,28056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 BtBG erlaubt der Betreuungsbehörde, Betreuungsgerichten Umstände mitzuteilen, die aus Sicht der Behörde Zweifel an der Eignung einer Betreuerin und erhebliche Gefahren für das Wohle von Betreuten begründen können, solange die zugrundeliegende Prognoseentscheidung ...

  • rechtsportal.de

    Amtshaftungsansprüche wegen der Mitteilung von Zweifeln an der Eignung einer Betreuerin an die Betreuungsgerichte

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsbehörde darf Zweifel an Betreuerin äußern

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Mitteilungen der Betreuungsbehörde bei Zweifel an Betreuereignung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1540
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 317/21

    A) Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2022 - 11 U 158/21
    Das Landgericht Lübeck hob die Entlassungsbeschlüsse auf (Az. 7 T 49/21 und 7 T 533/19), eine Rechtsbeschwerde des Beklagten hatte keinen Erfolg (BGH, Beschluss vom 15.09.2021, XII ZB 317/21).

    Diese Prognose zugunsten der Klägerin hat der BGH in dem Rechtsbeschwerdeverfahren XII ZB 317/21 auch nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet.

    Denn bei der Eignungsprognose sind auch Umstände zu berücksichtigen, die sich nicht aus dem konkreten Betreuungsverfahren ergeben, sondern auch aus Vorgängen im Zusammenhang mit anderen Betreuungen (vgl. BGH, XII ZB 317/21 Beschluss vom 15.09.2021, Rn. 15).

    Grundlage der Prognoseentscheidung hat eine Abwägung und Wertung möglichst umfangreicher Erkenntnisse aus Vergangenheit und Gegenwart zu sein (vgl. Reh, FamRZ 2022, 53-56).

    Dass auch nach einer weiter gehenden Anhörung eine inhaltsgleiche Entscheidung ergangen wäre, ergibt sich zudem daraus, dass der Beklagte im Beschwerdeverfahren 7 T 49/21 und Rechtsbeschwerdeverfahren XII ZB 317/21 den Standpunkt vertreten hat, die Klägerin sei ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB.

  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 198/84

    Feststellungsmaßstäbe der Kausalität einer Amtspflichtverletzung hinsichtlich

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2022 - 11 U 158/21
    Hat die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist die Kausalität einer Amtspflichtverletzung für einen Schaden nur dann gegeben, wenn feststeht, dass die Behörde bei fehlerfreier Ausübung des Ermessens zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre (vgl. Itzel/Schwall Praxishandbuch des Amts-, Staatshaftungs- und Entschädigungsrechts, 3. Auflage Rn. 163; BGH, III ZR 37/81 und III ZR 198/84).
  • BGH, 21.01.1982 - III ZR 37/81

    Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.09.2022 - 11 U 158/21
    Hat die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, ist die Kausalität einer Amtspflichtverletzung für einen Schaden nur dann gegeben, wenn feststeht, dass die Behörde bei fehlerfreier Ausübung des Ermessens zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre (vgl. Itzel/Schwall Praxishandbuch des Amts-, Staatshaftungs- und Entschädigungsrechts, 3. Auflage Rn. 163; BGH, III ZR 37/81 und III ZR 198/84).
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